AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wood Machinery Daniel Köhler

Stand 01/2010

I. Angebot und Vertragsabschluss

1. Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich nachstehende Vertragsbedingungen maßgebend. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Sie dienen dazu, den Geschäftsfreunden des Verkäufers die Unterlagen für die Erteilung eines Auftrages zugänglich zu machen. Die Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung des Verkäufers, die innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, verbindlich.
2. Alle technischen Angaben, Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte, Fabrikate, Modelle, Baujahre und Leistungsdaten sowie Angaben über Zustand, festes und loses Zubehör sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
3. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
4. Werden Maschinen nicht ab Lager des Verkäufers offeriert und der Standort dem Kaufinteressenten nebst Anschrift nachgewiesen oder bekannt gegeben, so verpflichtet sich der Angebotsempfänger, die Anschrift dritten Personen nicht weiterzugeben und weder selbst noch über Dritte die nachgewiesene Maschine anders als über den Verkäufer zu kaufen, ebenso wie er sich verpflichtet, jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur durch den Verkäufer zu führen. Im entgegen gesetzten Fall hat der Angebotsempfänger den dem Verkäufer entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen dem von diesem nachgewiesenen Einkaufspreis und dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten.

II. Lieferungspflicht

1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Verkäufer maßgebend.
2. Die Verpflichtung zur Lieferung der verkauften Maschine entfällt ersatzlos, wenn versehentlich ein Doppelverkauf vorliegt oder die Maschine vernichtet oder derart beschädigt wird, dass sie sich zur Lieferung nicht mehr eignet.

III. Preis und Zahlung

1. Die Preise gelten ab Lager des Auftragnehmers oder des derzeitigen Standorts. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
2. Die Zahlung des Kaufpreises hat, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort bei Versandbereitschaft in bar netto Kasse zu erfolgen. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber und unter Vorbehalt der Diskontierung entgegengenommen. Die Wertstellung erfolgt auf den Tag, an dem der Gegenwert zur Verfügung steht.
3. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen von 9 % über dem Basiszinssatz berechnet.
4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die nach Vertragsabschluss dem Verkäufer bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Käufers nach bankgemäßen Gesichtspunkten mindern, werden nach Mahnung sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit der entgegengenommenen Wechsel sofort fällig. In diesem Falle ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
5. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Käufers, die vom Verkäufer bestritten werden, ist ausgeschlossen.

IV. Lieferzeit

1. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Verkäufers verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt worden ist.
2. Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eingetreten sind.
3. Entsteht dem Käufer wegen einer vom Verkäufer verschuldeten Verzögerung insbesondere bei einem mit dem Verkäufer fest vereinbarten Liefertermin ein Schaden, so ist der Käufer berechtigt, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche eine Entschädigung zu beanspruchen. Sie beträgt für jede volle Woche der Terminüberschreitung 1/2 vom Hundert, im Ganzen aber höchstens 5 vom Hundert des Teil- bzw. des Gesamtauftrags, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert worden ist.
4. Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so schuldet er ab dem 14. Tage vom Tage der Bekanntgabe der Versandbereitschaft an Ersatz der bei Dritten entstehenden Lagerkosten bzw. beim Lagern beim Verkäufer je angefangenen Monat 0,5 % des Rechnungsbetrages.
5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Verpflichtung des Käufers aus dem Kaufvertrag voraus.

V. Versicherung

1. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer oder beim Transport mit Beförderungsmitteln des Verkäufers, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers des Verkäufers, geht die Gefahr auf dem Käufer über.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über. Auf Wunsch des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, den Liefergegenstand gegen Schäden zu versichern. Die Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
3. Teillieferungen sind zulässig.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher ihm aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung.
2. Der Verkäufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat er den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Käufers gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Käufer selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

VII. Haftung für Mängel

1. Gebrauchte Maschinen und Geräte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden unter Ausschluss jeglicher Haftung. Zubehör wird nur, soweit vorhanden, mitgeliefert. Der Käufer hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluss zu besichtigen und zu prüfen.

VIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben.
2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht nach BGB/HGB.

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WOMA Wood Machinery Daniel Köhler · Am langen Streif 8 · 36433 Bad Salzungen / OT Langenfeld · Germany
Tel: +49 (0)3695 858450-0 · Fax +49 (0)3695 858450-9 · info@woma-shop.com

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